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Reaktion auf die Aussagen von Prof. Lauterbach zur MVZ-Regulierung

Minister Lauterbach hat kürzlich verbal und inhaltlich vehement gegen MVZ mit nicht-ärztlichen Trägern ausgeteilt. Als MVZ-Verband wehren wir uns jedoch gegen das Schlechtreden der Strukturen. Dass Patienten suggeriert wird, sie würden in MVZ schlecht oder falsch behandelt, trägt zu einer gefährlichen Verunsicherung auf Patientenseite bei. Zugleich kritisieren wir, dass in der Debatte um die Unternehmenaspekte des Praxisbetriebs mit zweierlei Maß gemessen wird. Der behauptete Gegensatz zwischen ‘renditegierigen’ MVZ und altruistischen Arztpraxen existiert schlichtweg so nicht. Ausdrücklich wehren wir uns gegen das ‘Mobbing’ nicht-ärztlicher MVZ-Träger, wie es derzeit von vielen Seiten stattfindet.

Was zum Jahreswechsel 2022/23 relevant & wichtig ist

PRAXIS.KOMPAKT Extra: Zum Jahreswechsel veröffentlichen wir eine Sonderausgabe unseres Newsletters, die folgende Themen umfasst: Zwang zur Arbeitszeiterfassung: Folgen des aktuellen BAG-Urteils | Das ‘MVZ als Politikum’ – Ankündigung durch Karl Lauterbach v. 24.12.2022 | Krankenhausreform à la Lauterbach: Betrachtung aus der MVZ-Perspektive | Schnelle Terminvermittlung: Details zur Umsetzung der Bonus-Regelung durch den Bewertungsausschuss. Zu den regulären Praxis.KOMPAKT-Veröffentlichungen führt dieser Permanent-Link, mit dem Sie zur jeweils aktuellen Ausgabe gelangen.

KV-Wahlen 2022 – Aufruf zur Beteiligung

Im Sommer/Herbst 2022 wird in allen KVen die Vertreterversammlung (VV) neu bestimmt. Die neu gewählten VV-Ärzte sind dann für 6 Jahre die Entscheider über Honorar, Gremienarbeit, und Rechtsgrundlagen sowie zuständig für die Kontrolle der Arbeit des KV-Vorstandes. Angestellte Ärzte sollten daher, wie die niedergelassenen Kollegen, ihr Recht nutzen, sich wählen zu lassen, bzw. im Mimimum selbst ihr Wahlrecht auszuüben. Wie das in den einzelnen Regionen geht, darüber klärt das BMVZ-Projekt KV-Wahlen-2022’auf.

Online-Terminkalender unter Beobachtung

Immer mehr Praxen nutzen (oder erwägen, dies zu tun) Terminbuchungssysteme, bei denen Patienten selbst aktiv Termine buchen können. Oft ist aber das Aufwand-Nutzen-Verhältnis nicht klar. Hinzu kommt, dass die Frage, wie der Datenschutz im Kontext von Onlineterminsystemen (OTMS) zu werten ist, zunehmend in den Fokus rückt. Denn in einem Bereich, wo gegebenenfalls schon die Art des Termins eine sensible Information darstellt, ist sie nicht trivial. In dem Beitrag bieten wir zu diesem Thema einen praxisorientierten Überblick.

MVZ-Gutachten der KVB – Eine Einordnung der Daten & Meldungen

Anfang April 2022 hat die KV Bayerns mit einer Pressemeldung zu ‘MVZ als Spekulationsobjekt’ eine neue Runde in der politischen Auseinandersetzung um nicht-ärztliche Träger von MVZ in Gang gebracht. Anlass war die MVZ Veröffentlichung einer beim IGES-Institut in Auftrag gegebenen “Versorgungsanalyse zu MVZ im Bereich der KV Bayerns”. Unmittelbar gab es viele Pressemeldungen, die normative Beschränkungen bei MVZ vom Gesetzgeber fordern.