Am 22. Mai hat Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach den offiziellen Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune – kurz GVSG – vorgestellt. Entgegen diverser Ankündigen sind Regelungen zu nicht-ärztlichen MVZ-Trägern nicht Teil des Entwurfs, wozu es in der Pressekonferenz auch eine Nachfrage gab. Daraufhin erklärte der Minister – wie stets in dieser Frage mit drastischer Wortwahl – dass ‘Investoren-MVZ zum Schluss verboten’ würden und dass die Koalition so der ‘ausufernden Kommerzialisierung’ begegnen werde. Er sei sich sicher, hier im parlamentarischen Verfahren nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterzubringen. Argumentative Unterstützung zu einem solchen Vorgehen gab es  vor zwei Wochen vom 128. Deutschen Ärztetag, der per Beschluss das BMG aufgefordert hatte, beschränkende Regeln für MVZ-Träger ‘endlich umzusetzen‘.

Bekanntermaßen sieht der BMVZ, als Vereinigung von ambulant-ärztlichen Kooperationen aller Trägerschaften, die Frage anders. Wir halten es für wesentlich wichtiger für die Zukunftssicherung der ambulanten Versorgung, niedergelassenen wie angestellten Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit dieser Trägergruppe die Unternehmensführung und Arbeitgeberstellung zu erleichtern, bzw. realistisch zu ermöglichen. Denn, kaum zu glauben: Es ist genau diese Trägergruppe, der aufgrund des bestehenden § 95 SGB V die meisten Steine im Weg liegen.

Wir finden:
Es ist an der Zeit, diesem mehr als bedenklichen Umstand die volle Aufmerksamkeit zu widmen. Es sollte darum gehen, konstruktiv dafür Sorge zu tragen, Vertragsärzt:innen ihr Leben als MVZ-Unternehmer und Praxischef:in zu erleichtern, um auf diese Weise ärztliche MVZ-Gründungen zu fördern. Auch die Übergabe von Gesellschafteranteilen an angestellte Ärzte muss praxistauglich überarbeitet werden. Als Sekundäreffekt wird auf die Art dazu beigetragen, dass auch künftig die Rolle nicht-ärztlicher Träger auf ein sinnvollen Maß beschränkt bleibt.

Können wir es uns leisten, allein darüber zu streiten, einzelne Akteure aus der ambulanten Versorgung rauszuhalten, anstatt darüber zu reden, wie wir konstruktiv mehr Ärzt:innen dazu bringen, Verantwortung nicht nur für die eigene Praxis, sondern für ein ganzes MVZ-Unternehmen zu übernehmen?

„Die bisherige Debatte setzt offensichtlich darauf, dass, wenn nicht-ärztliche Betreiber nur genügend beschränkt werden, Ärzte in die Lücke stoßen und ihre bisher unterdrückte unternehmerische Seite entdecken.

Diese Erwartung ist sowohl naiv als auch unrealistisch. Dringend nötig ist vielmehr eine klare regulative Unterstützung PRO Ärzteschaft.“

Dr. med. Peter Velling, Vorsitzender des Vorstandes des BMVZ e.V.