Meldungen & Analysen

NIS 2 – Eine Übersicht zu den Pflichten und Fristen

Worum geht es? Warum der Aufwand?

NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft. MVZ und Gemeinschaftspraxen sind von dieser Richtlinie, die auf die Cyber-Sicherheit größerer und großer Unternehmen abzielt, betroffen, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter haben oder das Umsatz- und Bilanzkriterium von mehr als 10 Mill. € erfüllen. Mit dem Inkrafttreten hat sich der Handlungsdruck auf die verpflichteten Unternehmen stark erhöht. Eine erste wichtige, einzuhaltende Frist ist der 6. März 2026. Damit Verantwortliche in MVZ und Praxen abschätzen können, inwieweit sie betroffen sind, und was, wann zu tun ist, und wie das mit Haftung und Sanktionen aussieht, haben wir die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

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Krisenmodus jenseits der Spree

Ein Blick auf die finanzielle Großwetterlage

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Praxen und MVZ bleiben im Jahr 2026 unter massivem Druck. Während geopolitische Krisen die politische Aufmerksamkeit binden und Reformbemühungen im Berliner Regierungsviertel lähmen, sieht sich die ambulante Versorgung mit einer harten Realität konfrontiert: Sinkende Reinerträge treffen auf steigende Kosten. Ein pointierter Blick auf die ökonomische Großwetterlage.

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Rück-Blick schafft Ein-Blick auf Aus-Blick

Eine Zusammenfassung des politischen Dialogs und Medien-Echos

Wir werfen noch einmal ein Schlaglicht auf die denkwürdigen Momente des 19. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS. Wegen der positiven Resonanz auf den politischen Diskurs zwischen Susanne Müller und Martin Degenhardt, fokussiert dieser Rückblick die Kernaussagen der beiden. Die kurze Retrospektive bietet einen Überblick zur aktuellen Gesundheitspolitik und eine realistische Einschätzung für die Zukunft.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 13 (Stand: 29. März 2026)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

Krise der Versorgungswerke: Ärzt:innen, niedergelassene wie angestellte, sind persönlich betroffen | Einigung bei hausärztlicher Versorgungspauschale: Regelungsmonster gilt ab 1. Juli 2026 | Personalrecht: Arbeitgeber und die verpflichtende Schwerbehindertenquote – Ein Überblick | Kabinett verabschiedet das Registergesetz: Welche Folgen für Praxen und MVZ sind absehbar? |  TI-Hardware und -Zugangskarten: Sperrungspflichten und Entsorgungsverantwortung |

PRAXIS.KOMPAKT | Redaktionspause

Das Redaktionsteam macht Produktionspause. Die nächste reguläre Ausgabe erscheint in KW 48.

Im Praxisalltag gibt es viel zu beachten und wenig Zeit, Informationen zu suchen. Deshalb sammeln wir in regelmäßiger Aktualisierung aus verschiedenen, zuverlässigen Quellen Relevantes für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen dies kompakt für Sie zusammen. Die letzte Ausgabe ist immer noch topaktuell und bleibt für Sie abrufbar.

PRAXIS.KOMPAKT | Redaktionspause

Das Redaktionsteam macht derzeit eine Produktionspause. Für deren Dauer haben wir eine Auswahl an früheren Artikeln zusammengestellt, die unseres Erachtens beständig in ihrem Mehrwert sind.

Schwerpunkt der aktuellen Reminder-Ausgabe sind Artikel rund um TI, KI und Sicherheit. Das Schritthalten ist keine Frage des ‚Wollens‘. In der Zusammenstellung unserer Artikel zu Bits und Bytes werfen wir noch einmal ein Schlaglicht auf die aktuell relevanten Themen, die im Praxisalltag mitunter unbemerkt vorbeiziehen.

KW 13 (Stand: 29. März 2026)

TI-Hardware und -Zugangskarten | Sperrungspflichten und Entsorgungsverantwortung

ÄrzteZeitung v. 08.02.2026
Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte | Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen

Arzt & Wirtschaft v. 30.01.2026
SMC-B-Karten: Weitergabe ab sofort strafbar!

Hausärztliche Praxis v. 15.01.2026
Pflegekompetenzgesetz: Das versteckt sich im BEEP für Praxen


Krise der Versorgungswerke | Auch Ärzt:innen, niedergelassene wie angestellte, sind persönlich betroffen 

Apotheke Adhoc v. 09.03.2026
Versorgungswerke fürchten Flächenbrand

Hausarztliche Praxis v. 16.02.2026
Versorgungswerk: Mit diesen Tipps ein böses Erwachen vermeiden

Apotheke Adhoc v. 10.12.2025
Finanzielle Schieflage: BMG soll Versorgungungswerk retten

Weiter zu Praxis.KOMPAKT

Positionen

Der BMVZ hat einen neuen Vorsitzenden: „Wir sollten anders über MVZ diskutieren.“

Veränderungen im BMVZ-Vorstand

Am 1. Oktober 2025 hat Dr. Peter Velling nach acht Jahren als ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender sein Amt aus Altersgründen an seinen bisherigen Stellvertreter Dr. Bernhard Landers übergeben. Die Leitung des Verbandes wechselt damit in der Mitte der aktuellen BMVZ-Wahlperiode nicht nur – wie geplant – in jüngere Hände. Vielmehr bekräftigt diese Nachwahl auch die inhaltliche Positionierung des BMVZ als Mahner für eine konstruktive MVZ-Debatte, die allgemein den positiven Mehrtwert ärztlicher Kooperation in den Mittelpuntk stellt.

Gleichzeitig ist die Wahl eines MVZ-Inhaberarztes zum BMVZ-Vorstandsvorsitzenden auch ein Symbol gegen den weitgehend unbeachteten Umstand, dass die Trägergruppe der Nicht-Ärzte schon allein deshalb immer größer wird, weil die bisherige Rechtslage ärztliche MVZ-Träger explizit behindert. So ist es ein normativer Geburtsfehler, dass die MVZ-Betreibereigenschaft von Ärzten und Psychotherapeuten verpflichtend an deren Sprechstundentätigkeit geknüpft wurde, während gleichzeitig die rechtliche Ausgestaltung der Übergabeoptionen es Inhaberärzten erschweren, eine kollegiale Nachfolge zu organisieren.

Daher ist es unsere Intention, die Diskussion und das Augenmerk der politisch Zuständigen verstärkt auf die Frage zu lenken, wie sich die aktuell bestehende Spirale hin zu immer weniger Arzt-MVZ durch sinnvolle Anpassungen im Nomenrahmen unterbrechen lässt, ohne indes die bisherige aufgeregte Debatte um gute, bessere oder vermeintlich schlechte Träger zu befeuern.

Über den BMVZ-Vorstand:
Der BMVZ-Vorstand bildet mit seinen neun ehrenamtlich tätigen Mitgliedern sowohl regional, als auch fachlich und strukturell die Vielfalt der ambulanten Versorgung ab. Die aktuelle Vorstandslegislatur geht noch bis Herbst 2027. Die amtierenden Vorstände wurden von der BMVZ- Mitgliederversammlung im Herbst 2023 gewählt.

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4. BMVZ STRATEGIEKONGRESS

Rückblick zum Kongress. Wo ist mein Arzt? Wege gehen, Lösungen finden – Politik trifft Praxis.

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