BMVZ e.V.
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Fax: 030 / 270 159 49
Mail: buero@bmvz.de
Web: www.bmvz.de
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Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.
Nachdem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bis zuletzt Details strittig geblieben sind, hat am 20. Mai der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner 85. Sitzung mit Geltung ab Q4/2025 die Umsetzung der Hausarztentbudgetierung beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen, die überraschend noch kurz vor Schluss von der rot-grünen Rumpfregierung mit maßgeblicher Unterstützung der FDP durchgesetzt worden waren – tatsächlich, und genau so, wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, zur Realität; während die parallel vom Bundestag beschlossene Umsetzung des Pauschalensystems noch auf sich warten lässt.
Mitte April wurde vom BMG entschieden, vor dem Start der ePA als Pflichtanwendung im Herbst an die laufende Testphase ab 29. April eine so getaufte ‚Hochlaufphase‘ anzuschließen. An dieser können sich alle an die TI angebundenen Leistungserbringer aktiv beteiligen, aber keiner muss. Die betriebsorganisatorische Herausforderung der praxisindividuellen ePA-Implementierung wird durch diese neue Lage allerdings nicht kleiner. Eher kommen neue Kommunikations- und Organisationsaufgaben auf die MVZ-Leitungen, bzw. die Praxisteams, zu. Hier Orientierung sowie Abkürzungen zu weiterführenden Fragestellungen zu geben, ist Ziel dieses Beitrags. Gilt doch nach wie vor, dass wir es im ePA-Kontext nicht mit einem zu Wenig, sondern mit einem Überangebot an Informationen zu tun haben, das zu sortieren von Verantwortlichen in Praxis und MVZ zusätzlich Zeit und Aufmerksamkeit verlangt.
Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.
Themen der aktuellen Ausgabe:
Hausarzt-Entbudgetierung ab Oktober: Von einfach weit entfernt – Umsetzungsherausforderungen aus der Praxisperspektive | Grüne, KV Bayerns, Ministerin Warken & der Bundesrat äußern sich: Ist die MVZ-Debatte wieder da? | BMG intern: Einberufung der GKV-Finanzkommission + Besetzung der Abteilungsleitung ‚Gesundheitsversorgung‘ | Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen: Über den anhaltenden Teilzeittrend | Honorarverhandlung mit 2,8 % plus abgeschlossen: Nichts für große Emotionen | KV-Abschlagszahlungen: Zur Bedeutung der Zahltermine & Niedersachsen regional: Betroffene BAG + MVZ können sich auf § 8 III des HVM-Anhangs beziehen |
Das Redaktionsteam macht derzeit eine Produktionspause. Für deren Dauer haben wir eine Auswahl an früheren Artikeln zusammengestellt, die unseres Erachtens beständig in ihrem Mehrwert sind.
Schwerpunkt der aktuellen Reminder-Ausgabe sind Artikel rund um TI, KI und Sicherheit. Das Schritthalten ist keine Frage des ‚Wollens‘. In der Zusammenstellung unserer Artikel zu Bits und Bytes werfen wir noch einmal ein Schlaglicht auf die aktuell relevanten Themen, die im Praxisalltag mitunter unbemerkt vorbeiziehen.
KV Baden-Württemberg | Stand v. 19.09.2025
Entbudgetierung der Hausärzte: Ab 1. Oktober 2025 – das sollten Sie wissen
ÄrzteZeitung v. 09. bzw. 03.09.2025
Hausarzt klärt auf: Das ist bei der neuen Vorhaltepauschale zu beachten
Welche Kriterien für die Vorhaltepauschale sind am schwersten zu erfüllen, Dr. Afzali? (ÄrzteTag-Podcast)
Medical Tribune v. 07.06.2025
Wer gewinnt, wer verliert? So soll die Entbudgetierung umgesetzt werden
LinkedIn-Post des BMVZ v. 12.09.2025
KV Niedersachsen stellt die Abschlagstermine um: Folgen & Probleme
ÄrzteZeitung v. 08.09.2025
Niedersachsen: Neue Abschlagstermine bereiten manchen Praxen Liquiditätsprobleme
Niedersächsisches Ärzteblatt Heft 12/2024 (Seite 50)
KVN passt Abschlagszahlungen an – Änderung greift ab dem 2. Halbjahr 2025
Die MVZ-Debatte lebt an vielen Stellen von gefühlten Wahrheiten. Allerdings gilt dasselbe auch für alle anderen Fragen der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen. Denn es gibt kein systematisch abrufbares Wissen dazu, wie viele üBAG bestehen und welche Größe sie haben, oder dazu, wie viel Versorgungsumfang das durchschnittliche MVZ hat, wie Nebenbetriebstätten organisiert sind, oder darüber, dass in mehreren tausend Einzelpraxen zusätzlich Ärzt:innen angestellt sind. Es gibt zwar immer wieder einzelne Auswertungen von – ein systematischer Ansatz, Vergleichbarkeit oder die Option, Zeitreihen zu bilden, besteht jedoch nicht.
Das hat auch damit zu tun, dass die Vorschriften zum ambulanten Registerwesen auf Regeln des vorigen Jahrhunderts beruhen, die weder die digitalen Möglichkeiten berücksichtigen, noch Antworten auf Fragen bieten, die heutzutage relevant sind. Vor diesem Hintergrund wurde die BMG-Initiative von November 2022, alle bestehenden Register zu einem Gesamt-Arztregister zu verschmelzen und zusätzlich weiterführende Strukturdaten aufzunehmen, auch von Kassen und KVen begrüßt. Mehrwertstiftendes Ziel ist es, die bisherigen Angaben zu einzelnen LANR gleichförmig über alle K(Z)Ven mit den BSNR-Daten des Leistungsortes, respektive des MVZ, zu verknüpfen. Ergebnis wäre bei vergleichsweise geringem Aufwand eine umfassende Transparenz.
Dieses Projekt schlummert jedoch seit 22 Monaten in den Schubladen des BMG, obwohl in dem Verordnungsentwurf neben dem Ziel, Strukturtransparenz zu schaffen, auch zahlreiche weitere und wichtige Maßnahmen, das KV-System zu entlasten, enthalten sind. Warum diese eigentlich fertige Verordnung nicht weiter bearbeitet und beschlossen wird, erschließt sich uns nicht. Obwohl damals ein Stellungnahmeverfahren der Fachverbände durchgeführt wurde, ist im Anschluss nichts weiter passiert. Die so wichtige Ärzte-/Zahnärzte-ZV-Modernisierung ist vielmehr 'der Priorisierung' anderer Vorhaben des BMG zum Opfer gefallen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG auf, das Modernisierungsprojekt zur (zahn)ärztlichen Zulassungsverordnung dringlich zu einem konstruktiven Ende zu bringen. Wir, d.h. Politik und Gesellschaft, brauchen Strukturtransparenz als Basis aller weiteren Reformbemühungen.
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