Meldungen & Analysen

Rück-Blick schafft Ein-Blick auf Aus-Blick

Eine Zusammenfassung des politischen Dialogs und Medien-Echos

Wir werfen noch einmal ein Schlaglicht auf die denkwürdigen Momente des 19. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS. Wegen der positiven Resonanz auf den politischen Diskurs zwischen Susanne Müller und Martin Degenhardt, fokussiert dieser Rückblick die Kernaussagen der beiden. Die kurze Retrospektive bietet einen Überblick zur aktuellen Gesundheitspolitik und eine realistische Einschätzung für die Zukunft.

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ePA | Praktische Hinweise zur Befüllungs- und Aufklärungspflicht ab 1.Oktober

Kerninformationen zum ePA Start aus der Praktikerperspektive

Seit dem 1. Oktober ist es für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Pflicht die ePA zu befüllen. Dabei gibt es für die Teams in Praxis und MVZ unzählige Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung. Gleichzeitig gilt, dass es im ePA-Kontext nicht um ein zu Wenig, sondern eher um ein Überangebot an (Detail-)Informationen geht, mit dem sich Verantwortliche in Praxis und MVZ auseinandersetzen müssen. Unklarheiten bezüglich der Sanktionierung bei Nichteinhaltung und Ausnahmen von Ausnahmen kommen hinzu. Vor diesem Hintergrund haben wir die vorliegenden Informationen so gut als möglich auf die Kernsubstanz eingedampft. Fakt bleibt aber: Ein Dreizeiler wird der ePA kaum gerecht. Dazu sind das Konstrukt und die sich daraus für die Praxisabläufe ergebenden Folgen zu kompliziert.

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Gesetzgebung zur Pflege – Relevanz für die ambulante Versorgung

Ex-Pflegekompetenzgesetz erreicht die parlarmentarische Phase

Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine neue Fassung der bisher als ‚Pflegekompetenzgesetz‘ betitelte Norm zur Kompetenzerweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege übergeben. Trotz des Titels betreffen einige Inhalte aber auch den ambulanten Sektor. Darunter eine Klausel, mit der die strittige SV-Pflicht von Poolärzten im vertragsärztlichen Notdienst Klarstellung erfahren soll, sowie eine Ausnahmeregelung bei der ePA Befüllungspflicht der ePA. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aus vertragsärztlicher Perspektive relevanten Inhalte.

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PRAXIS.KOMPAKT

KW 48 (Stand: 30. November 2025)

PRAXIS.KOMPAKT | Was aktuell neu und wichtig ist

Da es rund um den Betrieb von MVZ und BAG immer viel zu beachten gibt und gleichzeitig meist kaum Zeit vorhanden ist, sich ausführlich zu informieren, bündeln und kommentieren wir für Sie – regelmäßig im 14-Tage-Rhythmus neu – relevante Informationen für den Praxisbetrieb. Dafür sammeln wir aus den verschiedensten, zuverlässigen Quellen Informationen und Beschlüsse für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen sie samt weiterführender Links kompakt zusammen.

TI: Pflicht zum Tausch von RSA-Konnektoren bleibt; eHBA-Austauschfrist wird aber verlängert | Hausarztreform: Weiter keine Einigung bei der Versorgungspauschale in Sicht: Eine Einordnung | Pflegekompetenzgesetz muss in den Vermittlungsausschuss: Eine Übersicht zu Gründen und politischen Implikationen | Nutzung & Verbreitung der ePA durch Leistungserbringer: Ein Blick über den ambulanten Sektor hinaus | Mind Up: An- und Abmeldepflicht elektronischer Kassensysteme im Kontext der Praxissoftware | Das MVZ als Politikum: Erneute Bundestagsanhörung zu MVZ – Betrachtungen über Bewegung und Stillstand |

PRAXIS.KOMPAKT | Redaktionspause

Das Redaktionsteam macht Produktionspause. Die nächste reguläre Ausgabe erscheint in KW 48.

Im Praxisalltag gibt es viel zu beachten und wenig Zeit, Informationen zu suchen. Deshalb sammeln wir in regelmäßiger Aktualisierung aus verschiedenen, zuverlässigen Quellen Relevantes für den ambulanten Praxisbetrieb und fassen dies kompakt für Sie zusammen. Die letzte Ausgabe ist immer noch topaktuell und bleibt für Sie abrufbar.

PRAXIS.KOMPAKT | Redaktionspause

Das Redaktionsteam macht derzeit eine Produktionspause. Für deren Dauer haben wir eine Auswahl an früheren Artikeln zusammengestellt, die unseres Erachtens beständig in ihrem Mehrwert sind.

Schwerpunkt der aktuellen Reminder-Ausgabe sind Artikel rund um TI, KI und Sicherheit. Das Schritthalten ist keine Frage des ‚Wollens‘. In der Zusammenstellung unserer Artikel zu Bits und Bytes werfen wir noch einmal ein Schlaglicht auf die aktuell relevanten Themen, die im Praxisalltag mitunter unbemerkt vorbeiziehen.

KW 48 (Stand: 30. November 2025)

TI: Pflicht zum Tausch von RSA-Konnektoren bis 31.12.2025 bleibt | eHBA-Austauschfrist wird aber bis Sommer 2026 verlängert

ÄrzteZeitung v. 27.11.2025
TI: Alte Konnektoren müssen bis Ende 2025 ausgetauscht sein!

ÄrzteZeitung v. 14.11.2025
gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

gematik v. 14.11.2025
Aktuelle Information TI-Verschlüsselungsalgorithmen: Umstellung von RSA auf ECC


Hintergrundwissen: An- und Abmeldepflicht von elektronischen Kassensystemen in der Praxissoftware

fuer-gruender.de v. 24.07.2025
Kassenpflicht 2025: So vermeiden Sie 25.000 € Strafe

Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten v. 16.05.2025
Elektronische Meldung von Praxissoftware mit integriertem Kassenmodul

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Positionen

Der BMVZ hat einen neuen Vorsitzenden: „Wir sollten anders über MVZ diskutieren.“

Veränderungen im BMVZ-Vorstand

Am 1. Oktober 2025 hat Dr. Peter Velling nach acht Jahren als ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender sein Amt aus Altersgründen an seinen bisherigen Stellvertreter Dr. Bernhard Landers übergeben. Die Leitung des Verbandes wechselt damit in der Mitte der aktuellen BMVZ-Wahlperiode nicht nur – wie geplant – in jüngere Hände. Vielmehr bekräftigt diese Nachwahl auch die inhaltliche Positionierung des BMVZ als Mahner für eine konstruktive MVZ-Debatte, die allgemein den positiven Mehrtwert ärztlicher Kooperation in den Mittelpuntk stellt.

Gleichzeitig ist die Wahl eines MVZ-Inhaberarztes zum BMVZ-Vorstandsvorsitzenden auch ein Symbol gegen den weitgehend unbeachteten Umstand, dass die Trägergruppe der Nicht-Ärzte schon allein deshalb immer größer wird, weil die bisherige Rechtslage ärztliche MVZ-Träger explizit behindert. So ist es ein normativer Geburtsfehler, dass die MVZ-Betreibereigenschaft von Ärzten und Psychotherapeuten verpflichtend an deren Sprechstundentätigkeit geknüpft wurde, während gleichzeitig die rechtliche Ausgestaltung der Übergabeoptionen es Inhaberärzten erschweren, eine kollegiale Nachfolge zu organisieren.

Daher ist es unsere Intention, die Diskussion und das Augenmerk der politisch Zuständigen verstärkt auf die Frage zu lenken, wie sich die aktuell bestehende Spirale hin zu immer weniger Arzt-MVZ durch sinnvolle Anpassungen im Nomenrahmen unterbrechen lässt, ohne indes die bisherige aufgeregte Debatte um gute, bessere oder vermeintlich schlechte Träger zu befeuern.

Über den BMVZ-Vorstand:
Der BMVZ-Vorstand bildet mit seinen neun ehrenamtlich tätigen Mitgliedern sowohl regional, als auch fachlich und strukturell die Vielfalt der ambulanten Versorgung ab. Die aktuelle Vorstandslegislatur geht noch bis Herbst 2027. Die amtierenden Vorstände wurden von der BMVZ- Mitgliederversammlung im Herbst 2023 gewählt.

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Veranstaltungskalender

Veranstaltungen

19. BMVZ PRAKTIKERKONGRESS

Programm. Referent:innen. Ausstellung.

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